Antidiskriminierungsgesetz

10 Sep

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt verbietet jede Benachteiligung aufgrund von: Geschlecht, Alter, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Identität und Behinderung.
Wichtig ist, dass gleich nach einem Vorfall ein Gedächtnisprotokoll angelegt und die Zeugen mit Name und Kontaktdaten vermerkt werden. Spätestens innerhalb von zwei Monaten nach einem Vorfall müssen die Rechtsansprüche schriftlich gegenüber Arbeitgeber bzw. Privatpersonen geltend gemacht werden. Die Betroffenen können sich beraten und helfen lassen. Die Bundesantidiskriminierungsstelle bietet eine Umkreissuche für Beratungsstellen oder die Telefonnummer 030–18555 1856 an.