Jobcenter muss für Distanzunterricht zahlen

21 Jan

Laut einem aktuellen Urteil des Landessozialgericht Thüringen kann eine Familie, die Hartz IV empfängt, für die Teilnahme ihres Kindes am Distanzunterricht finanzielle Unterstützung für die Beschaffung von Computer, Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker sowie drei Druckerpatronen in Höhe von maximal 500 Euro bekommen (Aktenzeichen L 9 AS 862/20 B ER).
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