Whatsapp-Einsatz an Schulen

12 Dez

Laut der Seite Medienscouts, ein Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, ist der Einsatz von Whatsapp im schulischen Kontext aus zwei Gründen nicht zulässig:
1. Die Nutzungsbedingungen von „WhatsApp“ gestatten lediglich einen privaten Einsatz. Kommunikation zwischen Lehrer/-innen, Schülern/-innen und Eltern mit Schulbezug stellt eine „dienstliche Nutzung“ dar.
2. Datenschutzrechtliche Bedenken aufgrund der Datenübertragung durch WhatsApp in die USA .
Ebenfalls der thüringische Datenschutzbeauftragte hält den Einsatz von Whatsapp an Thüringer Schulen für rechtswidrig.

Update 12.12.2020: Der Beitrag von März 2018 erneut veröffntlicht. Offensichtlich haben es Einige immer noch nicht begriffen!